Impfungen und Parasitenbekämpfung
Durch gezielte Impfungen kann heutzutage der Ausbruch vieler Infektionskrankheiten verhindert werden. Um für das einzelne Pferd einen ausreichenden Impfschutz zu erreichen, ist eine gute Grundimmunisierung unerlässlich. Für die gängigsten Impfstoffe (Influenza, Herpes und Tetanus) gilt das Impfschema einer zweimaligen Injektion im Abstand von ungefähr 6 Wochen, gefolgt von einer dritten Impfung ein halbes Jahr später. Danach sind Wiederholungsimpfungen alle 6 Monate (Influenza und Herpes) bzw. 2 Jahre (Tetanus) fällig. Bei dem immer häufiger angewandten Impfstoff gegen Hautpilz werden 2 Impfungen im Abstand von 2 Wochen empfohlen, gefolgt von jährlichen Wiederholungsimpfungen.
Tragende Stuten können zur Reduzierung des Risikos eines sogenannten Virusaborts im 5., 7. und 9. Monat der Trächtigkeit geimpft werden. Zudem ist es empfehlenswert, der Stute ein bis zwei Monate vor der Geburt eine Tetanus-Auffrischungsimpfung zu verabreichen. Über die Biestmilch ist das Fohlen in den ersten Lebensmonaten geschützt. Fohlen können ab einem Alter von sechs Monaten die erste Impfung bekommen.
Turnierpferde dürfen laut LPO erst 14 Tage nach der zweiten Influenza-Impfung der Grundimmunisierung im Wettkampf starten. Zwischen einer Wiederholungsimpfung und einem Turnierstart sollten sieben Tage vergangen sein. Es erfolgen halbjährliche Wiederholungsimpfungen. Am Tag der Impfung und einige Tage danach sollte Stress für das geimpfte Pferd vermieden werden. Nur dann kann die Impfung gut verarbeitet werden und das Immunsystem hat die Möglichkeit, einen optimalen Impfschutz aufzubauen. Die Pferde sollten nur leicht bewegt werden. Absolute Boxenruhe ist nicht notwendig. Idealerweise sollte nicht zeitgleich mit einer Impfung entwurmt werden.